Neues Gesetz in MV: Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche

In Mecklenburg-Vorpommern tritt am (morgogen) Dienstag (2. April) das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz (JVG M-V) in Kraft. Darin seien erstmalig Mitsprache- und Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen landesgesetzlich verankert, teilte das Sozialministeriums am Sonntag in Schwerin mit. Der Landtag hatte das JVG in seiner Sitzung am 13. März beschlossen.

Junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern könnten sich ab sofort auf dieses Gesetz berufen und sich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einbringen, sagte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zum Start des Gesetzes. Das Land stärke die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor allem im kommunalen Bereich, aber auch überregional.

„Wir etablieren damit klare Beteiligungsrechte und spezifische Regelungen für Kinder- und Jugendgremien auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus schaffen wir gesetzliche Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, so Drese weiter.