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Neues Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz sorgt weiter für Diskussion

In Rheinland-Pfalz ist die Friedhofspflicht abgeschafft; eine umfassende Liberalisierung des Bestattungsrechts gilt seit dem Wochenende. Doch die Diskussion dauert weiter an – auch wenn einige Regeln begrüßt werden.

Die Kritik am seit dem Wochenende geltenden, umfassend liberalisierten Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz dauert an. Das neue Gesetz führe zu einer Individualisierung und Privatisierung des Abschiednehmens, des Umgangs mit der Asche Verstorbener und des Totengedenkens, kritisierte die stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, am Montag in Darmstadt. “Der Umgang mit Urnen und ihre Zugänglichkeit im privaten Raum führt zu einer seelsorglich herausfordernden Situation. Es stellt sich die Frage, wie die Totenruhe und die Würde der Verstorbenen angemessen Raum finden.”

Künftig ist es in Rheinland-Pfalz unter anderem möglich, die Asche Verstorbener zu einem Erinnerungsstück verarbeiten und sie unter dem heimischen Apfelbaum oder in einem der großen Flüsse des Bundeslandes bestatten zu lassen. Weitere Änderungen betreffen Ehrengräber für im Auslandseinsatz gestorbene Soldaten sowie das Begräbnis sogenannter Sternenkinder. Dabei handelt es sich um Kinder, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.

Mit der Abschaffung der Friedhofspflicht treten nach Ansicht der evangelischen Kirche das gemeinschaftliche Abschiednehmen und öffentliche Trauerorte in den Hintergrund. “Alle, die trauern wollen und von Verstorbenen Abschied nehmen möchten, sollten auch in Zukunft einen Zugang zum Ort der Trauer finden, wie den örtlichen Friedhof”, so Scherf. “Der Tod gehört zum Leben und soll nicht an den Rand der Gesellschaft gerückt werden.”

Scherf begrüßte, dass das Bedürfnis nach vielfältigeren Formen der Bestattung wahrgenommen werde. Als positiv wertete sie auch, dass die Tuchbestattung insbesondere für muslimische Gläubige in das Gesetz aufgenommen wurde. Auch die Änderungen für Sternenkinder seien zu begrüßen.

Mit dem Gesetz wurde außerdem ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um Kinder im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, etwa durch einen Unfall, gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen zu lassen.

Auch der Landtag von Hessen wird sich voraussichtlich Anfang Oktober mit einer Reform des Bestattungsrechts befassen. Trauernden soll laut einem Gesetzesentwurf mehr Zeit für die Bestattung eingeräumt werden. Künftig sind dafür zehn Tage statt bislang vier vorgesehen. Ein Recht auf die individuelle Bestattung von Sternenkindern ist ebenfalls geplant.