Der seit 1. November geltende Hebammenhilfevertrag führt in Baden-Württemberg zu weitreichenden Konsequenzen für freiberufliche Hebammen. An mindestens fünf Klinikstandorten haben komplette Beleghebammen-Teams ihre freiberufliche Tätigkeit gekündigt, um sich stattdessen von den Kliniken anstellen zu lassen, wie aus einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme des Sozialministeriums zu einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht.
Betroffen sind demnach die Standorte Nürtingen, Schwetzingen, Wangen, Öhringen und Schwäbisch Hall. An weiteren Kliniken wie in Bruchsal und Crailsheim laufen Verhandlungen. In Rottweil konnte bisher keine Einigung zwischen den Beleghebammen und der Klinikleitung erzielt werden. Der Hebammenhilfevertrag sieht finanzielle Nachteile vor, wenn eine Hebamme mehr als eine Geburt zur selben Zeit betreut.
Der Hebammenverband Baden-Württemberg befürchtet erhebliche finanzielle Einbußen für die Freiberuflerinnen. Eine erste Auswertung eines Abrechnungsdienstleisters deute auf mögliche Umsatzeinbußen von mindestens 20 Prozent hin. Das Sozialministerium hält entgegen, dass diese Schätzung auf einer geringen Datenmenge beruhe und daher nicht belastbar sei.
Das Ministerium sieht die geburtshilfliche Versorgung im Land derzeit nicht in Gefahr. Man werde den Hebammenverband aber zeitlich befristet mit Geld für eine juristische Beratung unterstützen. Zudem fördert das Land den Aufbau sogenannter Hebammenkreißsäle an zwölf Kliniken. Das soll die Arbeitszufriedenheit der Hebammen steigern. Der Hebammenverband kritisiert des Weiteren einen erheblich gestiegenen bürokratischen Aufwand durch neue, komplexe Abrechnungsbögen. (3250/15.12.2025)