Neuer Programmauftrag für ARD und ZDF ab Juli

Alle 16 Länderparlamente haben den neuen Vertrag verabschiedet. Die wichtigste Änderung: Es ist nur noch eine begrenzte Anzahl von Fernsehkanälen vorgeschrieben.

ARD und ZDF bekommen einen neuen Programmauftrag
ARD und ZDF bekommen einen neuen ProgrammauftragImago / Agentur 54 Grad

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten von Juli an neue Regelungen. Inzwischen haben alle 16 Landtage den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag verabschiedet, wie eine Sprecherin der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Als letztes Parlament hatte am Mittwoch der rheinland-pfälzische Landtag den Vertrag ratifiziert. Damit kann das Regelwerk, das unter anderem den Programmauftrag von ARD und ZDF flexibilisiert, wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass durch die Novelle künftig weniger lineare Fernsehkanäle beauftragt sein werden. Nur Das Erste, das ZDF, die Dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte sind dann noch vorgeschrieben. Bei den übrigen TV-Angeboten wie Phoenix, Tagesschau24 oder ZDFneo können die Sender in Abstimmung mit ihren Aufsichtsgremien entscheiden, ob sie diese als eigenständige Kanäle weiterführen oder ins Internet verlagern.

Gremienkontrolle gestärkt

Das Gesetzeswerk soll zudem die Gremienkontrolle in den Bereichen Programm und Finanzen stärken. So sollen die Aufsichtsgremien über eine „wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ wachen sowie „inhaltliche und formale Qualitätsstandards“ und „standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung“ entwickeln.

Den Landtagen liegt derzeit auch bereits der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag zur Ratifizierung vor. Dieser soll Transparenz, Compliance und die Gremienkontrolle weiter stärken und ist unter anderem eine Reaktion auf die Debatte um Miss- und Vetternwirtschaft beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Die Rundfunkkommission der Länder will sich im Herbst mit den weiteren Schritten der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Dabei soll es um die Vorschläge des von der Kommission im März eingesetzten Zukunftsrates sowie die Überlegungen der Länder und von ARD, ZDF und Deutschlandradio gehen.