Neuer „Gastdienst“ soll entlasten

Die westfälische Landeskirche will Gemeinden helfen, die über längere Zeit keine Pfarrerin oder keinen Pfarrer haben. Michael Westerhoff vom Landeskirchenamt erklärt, wie das funktioniert

– „Gastdienst“ – was genau ist damit gemeint?
Der „Gastdienst“ ist ein zeitlich begrenzter Vertretungsdienst, mit dem bestimmte Situationen in Gemeinden überbrückt werden sollen. Es geht um Zeiten, in denen die Inhaberin oder der Inhaber  einer Pfarrstelle nicht vor Ort sein kann: etwa bei längerer Krankheit, während einer Eltern- oder Pflegezeit oder während eines Kontaktstudiums oder Sabbatjahres. Auch bei Vakanzen nach dem Weggang eines Pfarrstelleninhabers ist so ein Gastdienst möglich. In solchen Fällen hilft eine Vertreterin oder ein Vertreter, die pfarramtliche Grundversorgung in der Gemeinde sicherzustellen.

– Und wer soll diese Gastdienste übernehmen?
Dafür fragen wir Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand. Wir wissen von vielen, die von der Vorruhestandsregelung Gebrauch gemacht haben, dass sie bereit wären, so eine Vertretung zu übernehmen. Konkret: Wir haben alle Ruheständler unter 70 angeschrieben, und 50 haben sich auf die Liste setzen lassen. Das ist eine erstaunliche hohe Quote, finde ich.

– Bisher ging es doch auch ohne einen Gastdienst. Warum diese Neuerung?
Weil wir bereits jetzt deutlich weniger Pfarrerinnen und Pfarrer haben als noch vor zehn Jahren, und die Zahl wird in den nächsten Jahren noch einmal kräftig zurückgehen. Die Nachbar-Kollegen sind in dieser neuen Situation einfach damit überlastet, eine volle Pfarrstelle zu vertreten. Wenn wir das verlangen, steigt der Krankenstand – und damit ist niemandem geholfen.

– Welche Aufgaben sollen während der Vertretung erfüllt werden?
Das ist eine Frage der Absprache. Auf jeden Fall geht es darum, die Grundversorgung, also Gottesdienste, Beerdigungen und Seelsorge, sicherzustellen. Ob eine Gastpfarrerin oder ein Gastpfarrer darüber hinaus auch Gruppen betreuen oder den Vorsitzenden des Presbyteriums organisato­risch unterstützen, kommt auf die Situation in der Gemeinde an. Wir haben daher auch die Möglichkeit von Teilzeitstellen vorgesehen.

– Bekommen die Gastpfarrerinnen und -pfarrer dafür Geld?
Ja. Für diesen Dienst gibt es monatlich für eine volle Vertretung 1000 Euro, die als Zulage zum Ruhestandgehalt gezahlt werden. Außerdem werden die Sachkosten erstattet. Dabei gilt: Wenn die Pfarrstelle weiterhin besetzt bleibt, also im Fall von Krankheit, Elternzeit oder Kontaktstudium, übernimmt die Landeskirche die Kosten; eine Vakanzvertretung dagegen muss die Gemeinde aus ihrem Haushalt bezahlen. Das war bisher auch schon so.

– Muss eine Gemeinde Wohnraum zur Verfügung stellen?
Wir wollen versuchen, möglichst Vertretungen aus der näheren Umgebung der Gemeinde zu finden, die dann zuhause wohnen. Wenn eine Gemeinde eine kleine Wohnung zur Verfügung stellen kann, ist das natürlich auch möglich. Und wenn jemand im Wohnmobil wohnen möchte, kann er das auch gerne tun.

– Wie kommt eine Gemeinde an so eine Vertretung?
Sie muss sich an ihre Superintendentin oder ihren Superintendenten wenden. Der entscheidet, ob eine Anfrage ans Landeskirchenamt gestellt wird. Die Anfrage bei den potenziellen Gastpfarrern übernehme ich. Natürlich kann jeder dann auch Nein sagen, wenn der Termin gerade nicht passt.  Als Ansprechpartner in organisatorischen Dingen und für die geistliche Begleitung stehen Pfarrer Gerhard Rode und ich bereit.

– Wann beginnt der neue Gastdienst?
Im Moment müssen wir noch einige Kleinigkeiten klären, aber ich gehe fest davon aus, dass wir im Herbst dieses Jahres starten. leg

– Ansprechpartner sind Michael Westerhoff, Telefon (05 21) 594-536 und Gerhard Rode, Telefon (0 23 04) 755-154).