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Neue Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Experten entscheiden über schwierige Lebensfragen. Den Vorsitz übernimmt die Tübinger Medizinerin Ute Grasshoff. Zuständig für mehrere Bundesländer.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID), also die genetische Untersuchung von im Labor erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter, ist laut deutschem Embryonenschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Dazu muss ein Elternteil die Erbanlagen für eine schwere Erkrankung des gewünschten Kindes haben. Für jeden Einzelfall ist das Grüne Licht einer eigenen Ethikkommission nötig.

Die gemeinsame PID-Ethikkommission für die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen hat sich jetzt neu konstituiert. Wie die Landesärztekammer Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart mitteilte, wurde die Tübinger Genetikerin Ute Grasshoff zur Vorsitzenden gewählt. Ihre Vertreter sind die Mainzer Juristin Friederike Wapler und der Jenaer Ethiker Ulrich Arndt Schneider.

Die Amtszeit der Kommission mit insgesamt acht Mitgliedern beträgt fünf Jahre, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere fünf Jahre. Gegründet wurde die Kommission 2015, so dass die bisherigen Mitglieder satzungsgemäß nun ausgeschieden sind.

Insgesamt hat die Expertenkommission aus Medizinern, Juristen, Psychotherapeuten und Behindertenvertretern inzwischen über 440 Anträge entschieden. Wie viele davon abgelehnt wurden, ist nicht bekannt. Jeder Fall sei anders; es sei daher unmöglich, die Anträge nach “Erfolgsaussichten” oder “Schweregrad” einzuteilen, hieß es.

Ärztekammerpräsident Wolfgang Miller sprach von schwierigen Entscheidungen zu grundsätzlichen Lebensfragen. Hinter jedem Antrag stünden menschliche Schicksale. Viele Paare entschieden sich nach umfassender Beratung – auch wegen der unsicheren Aussichten auf eine Schwangerschaft – gegen eine PID.

Das Verfahren ist medizinisch aufwendig und körperlich wie psychisch belastend. Voraussetzung ist eine umfassende Beratung der Paare. Nach der künstlichen Befruchtung im Labor muss sich die befruchtete Eizelle weiterentwickeln, bevor sie auf die betreffende Erbkrankheit untersucht werden kann.

Ist ein Embryo kein Träger der Erbkrankheit, wird er eingepflanzt. Eine Schwangerschaft ist nicht garantiert. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf mehrere Tausend Euro und müssen privat finanziert werden.