Neue Empfehlungen gegen Antisemitismus im Kulturbetrieb
Kunst, die Terror verharmlost oder Gewalt verherrlicht, darf nach Worten des jüdischen Vereins „WerteInitiative“ nicht mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Bei Antisemitismusverdacht müssen „Handlungssicherheit bei Prüfverfahren der Verwaltung“ geschaffen sowie eine Zweckentfremdung von Geldern sanktioniert werden, wie aus einem am Freitag in Berlin veröffentlichten Positionspapier des Vereins für einen Kunst- und Kulturbetrieb ohne Judenhass hervorgeht. Hintergrund ist auch der Antisemitismusskandal bei der vergangenen Kasseler Kunstausstellung documenta fifteen.
„Mit Steuergeld geförderte Kunst sollte eine Gesellschaft in ihrer Vielfalt zusammenführen und nicht Keile aus Ressentiments und Hass in sie treiben“, betonte der Vereinsvorsitzende Elio Adler. Immer wieder sei Kunstförderung auch „Antisemitismusförderung“ geworden. „Hiergegen legen wir nun konkrete Handlungsempfehlungen vor.“
Kultur in ihrer Vielfalt zu schützen, sei erstrebenswert, betont der Verein. Außerdem sei Kunstfreiheit ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. „Die künstlerische Ausdrucksfreiheit hat jedoch dort zu enden, wo sie zur Verbreitung von Hass und Hetze missbraucht wird.“ Im Jahr 2022 seien 170 antisemitische Vorfälle in Kultur- und Bildungseinrichtungen gemeldet worden.
Der Verein fordert ein Versprechen der Bundesregierung, Judenhass nicht unwidersprochen zu lassen und „antisemitismuskritische Arbeit im Kulturbetrieb“ zu fördern. Wünschenswert seien Strategien gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Kulturverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden sollten weiter sensibilisiert werden. Darüber hinaus solle die Kulturstiftung des Bundes Projektförderung zu jüdischen und antisemitismuskritischen Themen auflegen.