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Vergewaltigernetzwerke: Länder unterstützen Initiative Niedersachsens

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder unterstützen den Vorschlag ihrer niedersächsischen Ressortkollegin Kathrin Wahlmann (SPD), schärfere Gesetze gegen sogenannte Vergewaltigernetzwerke auf den Weg zu bringen. Ein entsprechender Entwurf Wahlmanns sei einstimmig bei der Justizministerkonferenz in Leipzig angenommen worden, teilte das niedersächsische Justizministerium am Freitag in Hannover mit. Wahlmanns Vorschlag zeige Strafbarkeitslücken deutlich auf, die nach aktueller Rechtslage bei dieser Thematik noch bestünden. Das Bundesjustizministerium müsse diese nun schnellstmöglich prüfen und schließen.

Es sei schier unerträglich, dass der Besitz und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos in Deutschland bislang straflos seien, betonte Wahlmann. „Dass Männer Frauen betäuben und vergewaltigen, ist an sich schon verabscheuungswürdig. Dass es dann aber noch einen Markt für Videoaufnahmen dieser Vergewaltigungen gibt, ist unbegreiflich.“ Das klare Votum der Länderkonferenz zeige, dass den Justizministerinnen und Justizministern der Schutz der Opfer wichtig sei und die konsequente Strafverfolgung der Täter ernst genommen werde.

Hintergrund ist der Missbrauchsfall von Gisèle Pelicot in Frankreich. Ihr früherer Ehemann hatte vor Gericht gestanden, er habe seine damalige Frau über mehr als neun Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und von anderen Männern vergewaltigen lassen. Zudem filmte und dokumentierte er die Taten. Ein Gericht in Avignon verurteilte ihn dafür im Dezember 2024 zur Höchststrafe von 20 Jahren Haft. Auch zahlreiche weitere Männer erhielten Haftstrafen.

Reporter des NDR hatten vor zwei Jahren einen vergleichbaren Fall aus Niedersachsen aufgedeckt. Die Polizei in Hamburg nahm im Oktober 2024 die Ermittlungen auf. Ende 2024 übernahm die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen den Fall. Der beschuldigte Ehemann kam nach einer Hausdurchsuchung bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdeinwirkung ums Leben, bevor er verhaftet werden konnte.