Nepals Gerichte widersetzen sich Oberstem Gericht bei „Homo-Ehe“
Zwei Gerichte in Nepal haben einem gleichgeschlechtlichen Paar die juristische Anerkennung ihrer Eheschließung verweigert und sich damit einer einstweiligen Anordnung des Obersten Gerichtshofs widersetzt. Das Paar, Maya Gurung und Surendra Pandey, erwäge eine Berufung beim Obersten Gerichtshof, teilte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) am Mittwoch mit. Die Anordnung der Obersten Richter Nepals von Mai geht auch auf die Klage eines deutsch-nepalesischen homosexuellen Paares zurück.
Das jetzt betroffene Paar – eine Transgender-Frau, die gesetzlich als Mann anerkannt ist, und ein biologischer Mann – heiratete 2017 in einer hinduistische Hochzeitszeremonie. Eine juristische Registrierung der Eheschließung lehnten im Juni ein Bezirksgericht in der Hauptstadt Kathmandu und in einer Berufungsverhandlung das Obergericht (High Court) ab.
Die Richter begründeten laut HRW ihre Entscheidungen mit der Zuständigkeit von Regierung und Parlament bei der Reform des Eherechts. Damit hätten sie die Anordnung des Obersten Gerichts in ihr Gegenteil verkehrt, so die Menschenrechtler.
Der Oberste Gerichtshof hatte im Mai die Regierung zur Einrichtung eines vorläufigen Registers für nichttraditionelle Ehen angeordnet, bis das Parlament das Eherecht ändert. Das Bürgerliche Gesetzbuch Nepals erkennt derzeit nur Ehen zwischen Mann und Frau an.
Mit dem wegweisenden Urteil vom Mai wurden Regierung und Parlament angewiesen, die von dem Gericht bereits 2015 angeordnete rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen umzusetzen. Das Gericht hatte der Klage eines deutsch-nepalesischen homosexuellen Paares auf Anerkennung der in Deutschland geschlossenen Ehe stattgegeben.
Zum aktuellen Fall sagte Kyle Knight, bei Human Rights Watch Experte zum Thema sexuelle Minderheiten (LGBTQ), Nepals Oberster Gerichtshof genieße eine weltweit anerkannte Bilanz von Urteilen zur Wahrung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen. Die Umsetzung der Urteile geschehe aber nur bruchstückhaft.