Naumann-Stiftung in Russland „unerwünschte Organisation“

Nach Böll und Ebert nun auch Naumann – Russland hat die dritte parteinahe Stiftung in Deutschland zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Das hat Konsequenzen vor allem für deren Partner vor Ort.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist in Russland zur „unerwünschten Organisation“ erklärt worden. Das teilte der Vorstand der FDP-nahen Stiftung am Mittwochabend in Berlin mit.

Bereits vor zwei Jahren, im April 2022, habe Russland demnach die Arbeit der Stiftung untersagt. Dies erhalte mit der nun erfolgten Einstufung eine neue Qualität, hieß es. „Vor allem für Russinnen und Russen, insbesondere die langjährigen Partner der Stiftung, bedeutet die Zusammenarbeit mit einer unerwünschten Organisation ein hohes Risiko“, betonte der Stiftungs-Vorstand. Er warf dem Kreml eine Bedrohung der weltweiten Menschenrechtsarbeit vor.

Anfang März hatte das russische Justizministerium auch die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung zur „unerwünschten Organisation“ erklärt, die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung erhielt diese Einstufung bereits im Mai 2022. Als „unerwünschte Organisationen“ gilt für die Stiftungen faktisch ein Tätigkeitsverbot in Russland, Konten und eventuelles Eigentum werden gesperrt. Zudem müssen russische Staatsbürger, die mit den Organisationen in Kontakt treten, strafrechtliche Konsequenzen fürchten.