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Naturschutzverbände lehnen neue Biber-Verordnung ab

Die Naturschutzverbände BUND und NABU lehnen den Entwurf einer neuen Biber-Verordnung in Baden-Württemberg ab. Die Verordnung sei ein Rückschritt für den Artenschutz, gefährde das bisherige Bibermanagement und berge erhebliche rechtliche Risiken, haben sie laut Mitteilung am Mittwoch in Stellungnahmen an das Umweltministerium geschrieben.

Nach Ansicht der Verbände schafft der Entwurf keine Rechtssicherheit. Personen, die auf Grundlage der Verordnung Biber töten, könnten dafür persönlich haftbar gemacht werden und müssten mit Strafverfahren rechnen. Zudem drohten zahlreiche ehrenamtliche Biberberater als Reaktion auf die Verordnung mit ihrem Rücktritt. Das Töten der Tiere biete keine nachhaltige Lösung für Konflikte.

Die Verbände betonen den ökologischen Nutzen des Bibers. Als Schlüsselart habe er erhebliche positive Effekte auf Gewässer, Artenvielfalt und Klimaschutz. Diese kostenlosen Leistungen der Natur würden durch die Verordnung gefährdet. Anstelle der Verordnung fordern BUND und NABU, naturnahe Gewässer zu stärken und das etablierte Bibermanagement personell und finanziell auszubauen.

Die Landesregierung will mit der Verordnung einen weniger bürokratischen Rahmen für den Umgang mit Bibern schaffen. Nach Schätzungen leben rund 11.500 der streng geschützten Tiere im Land. (3289/17.12.2025)