Thüringens Naturschützer lehnen die geplante Überarbeitung der Thüringer Kormoranverordnung des Landes ab. Die vorgesehenen Änderungen und die Ausweitung von Abschüssen der Vögel seien rechtswidrig und fachlich unbegründet, teilte der Naturschutzbund Thüringen (Nabu) am Donnerstag in Jena mit. Weder die angenommenen Ertragseinbußen der Fischereiwirtschaft noch ein negativer Einfluss des Kormorans auf Fischbestände seien belegt und rechtfertigten die Abschüsse. Mehrere Naturschutzverbände fordern daher die vollständige Aufhebung der Verordnung.
Die Novellierung sieht erweiterte Abschussmöglichkeiten an von Hobbyanglern genutzten Gewässern vor. Laut dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Thüringen (BUND) will Umweltminister Tilo Kummer (BSW) Kormorane auf Antrag von Anglern töten lassen. Das sei rechtswidrig, da der Kormoran nach EU- und Bundesrecht streng geschützt sei und Freizeitangeln keinen Ausnahmegrund darstelle.
Nach Ansicht des Vereins Thüringer Ornithologen verstößt der Entwurf gegen das Bundesnaturschutzgesetz, da weder ernsthafte wirtschaftliche Schäden noch belastbare Belege für die Notwendigkeit von Abschüssen vorliegen. Statistische Daten zeigten zudem stabile Fischbestände in Thüringen. Der Einfluss des Kormorans sei gering. Deutlich stärker wirkten die Fischentnahme durch Hobbyangler sowie der schlechte ökologische Zustand auf die Gewässer.
Die Grüne Liga forderte die Landesregierung auf, die Renaturierung von Fließgewässern und Auen voranzutreiben. Nur so lasse sich der Schutz der heimischen Fischarten wirksam verbessern.