Nastassja Kinski will Nacktszenen aus „Tatort“-Folge untersagen

Vor dem Hintergrund eines rechtlichen Gesuchs von Nastassja Kinski an den NDR sieht der Sender von einer Ausstrahlung des „Tatorts: Reifezeugnis“ bis auf Weiteres ab. Seit der Anfrage der Schauspielerin werde im Sender geprüft, ob der Film im NDR oder in anderen Landesrundfunkanstalten zur Ausstrahlung vorgesehen sei und auf welchen Plattformen er aktuell angeboten werde, teilte der NDR dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Hamburg mit. Dem „Spiegel“ zufolge hatte die Schauspielerin den NDR aufgefordert, die Folge nicht mehr mit ihren Nacktszenen auszustrahlen.

Kinski habe sich über ihren Anwalt an den NDR gewandt mit der Forderung, einige Szenen aus dem „Tatort: Reifezeugnis“ nicht weiter auszustrahlen, bestätigte der NDR. „Zur Anfrage von Frau Kinski wird der NDR sich fristgerecht verhalten.“ Der „Tatort:Reifezeugnis“ (1976/77) von Regisseur Wolfgang Petersen mit der damals minderjährigen Nastassja Kinski ist einer der erfolgreichsten Filme der Reihe.

Kinskis Anwalt Christian Schertz sagte dem „Spiegel“: „Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden.“ Eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige sei damit „denklogisch ausgeschlossen“ gewesen. Unabhängig davon habe er im Namen von Kinski für die Zukunft eine Einwilligung widerrufen.

Der NDR teilte weiter mit, dass man im Gespräch mit Lizenznehmern sei, um den Film bis zur Klärung des Sachverhalts auch von Streamingplattformen zu nehmen. Im NDR finde eine juristische Prüfung statt sowie eine Abschätzung möglicher Folgewirkungen.