Nahost-Konflikt: Beiträge in sozialen Medien verstoßen gegen Recht
Sie verherrlichen Gewalt oder sind antisemitisch: 160 Rechtsverstöße zum Nahost-Koflikt haben die Medienanstalten beanstandet. Welches Netzwerk negativ auffällt.
Die Medienanstalten haben in Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt 160 Rechtsverstöße auf Social-Media-Plattformen festgestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um Video- und Bild-Beiträge auf der Plattform X (vormals Twitter) von Elon Musk, wie eine Sprecherin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. Auf sie entfielen 70 Prozent der beanstandeten Beiträge. Die übrigen Rechtsverstöße fanden die Medienanstalten auf Facebook, Youtube und TikTok.
Die Posts verstoßen laut Medienanstalten gegen den Jugendmedienschutz, die allgemeine Menschenwürde, seien antisemitisch oder gewaltverherrlichend.
Verstöße an EU-Kommission gemeldet
Erstmals melden die Medienanstalten und gleichwertige Gremien in den übrigen EU-Ländern die Verstöße direkt an die EU-Kommission. Diese prüft die Meldungen auf den Verdacht hin, dass die Maßnahmen der Plattformen zum Schutz vor illegalen Inhalten systematisch versagten. Gegebenenfalls verhängt die EU-Kommission dann Sanktionen. Grundlage für das erstmals angewandte Verfahren ist das neue EU-Gesetz über digitale Dienste, der Digital Services Act (DSA).
Die Entwicklung im Nahen Osten sei in vielerlei Hinsicht erschütternd, erklärte der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Medienanstalten, Tobias Schmid. Sie verlange das entschiedene Handeln aller Institutionen der Demokratie.