Nach langer Debatte: Bremische Kirchenverfassung vor Verabschiedung

Nach einer mehr als zehnjährigen Debatte steht jetzt der Entwurf für eine neue Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche kurz vor der Verabschiedung. Am kommenden Mittwoch (13. März) ist in einer Sondersitzung des bremischen Kirchenparlamentes die 1. Lesung der überarbeiteten Verfassung geplant, wie die Pressestelle der Kirche am Mittwoch mitteilte. Im Frühjahr 2022 gab es bei einer Abstimmung noch keine Mehrheit für eine Reform.

Wird der derzeit vorliegende Entwurf in der kommenden Woche angenommen, könnte die endgültige Verabschiedung, zu der eine Dreiviertel-Mehrheit der etwa 150 Synodalen nötig ist, für den Mai angesetzt werden. Allerdings hatte es bei der jüngsten Sitzung des Bremer Kirchenparlamentes im Herbst des vergangenen Jahres noch fundamentale Kritik an dem damals vorliegenden Papier gegeben. So wurden Regelungen hin zu einer hierarchisch und zentralisiert organisierten Kirche kritisiert.

Die Verfassung ist von zentraler Bedeutung für Struktur und Arbeit der Kirche. In der gültigen Verfassung aus dem Jahr 1920 fehlen wichtige Punkte wie die Erwähnung gesamtkirchlicher Arbeitsfelder, ein Diskriminierungsverbot und eine Mitbestimmung junger Leute.

Der alte Text umfasst eine Präambel und 17 Paragrafen. Der im Herbst des vergangenen Jahres vorgelegte sechste Entwurf bestand aus 62 Artikeln. Er regelt auch zeitgemäßere Formulierungen für das leitende Personal. So soll die leitende Theologin oder der leitende Theologe zukünftig nicht mehr Schriftführerin oder Schriftführer heißen, sondern Kirchenpräsidentin oder Kirchenpräsident.

Zu der öffentlichen Sitzung wollen sich die Delegierten des Kirchenparlamentes, das in Bremen „Kirchentag“ heißt, im St.-Pauli-Gemeindezentrum in der Bremer Neustadt treffen. Dann steht auch ein Bericht und ein Beschluss zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche auf der Tagesordnung.