Mit Vergleichen über die Kosten für einen Feuerwehreinsatz nach dem tödlichen Brückeneinsturz an der Autobahn 7 bei Würzburg sind am Donnerstag mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg zu Ende gegangen. Die Marktgemeinde Werneck einigte sich nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit drei Privatpersonen und einer Baufirma, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag auf Anfrage sagte. Für den Einsatz erhält die Kommune nun viermal 3.000 Euro, insgesamt also 12.000 Euro. Beim Einsturz eines Traggerüsts bei Bauarbeiten an der A7 waren im Juni 2016 ein Bauarbeiter getötet und 14 weitere teils schwer verletzt worden.
Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz kann eine Gemeinde die entstandenen Kosten für „sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst“ bei den Verursachern geltend machen – mit Ausnahme der Einsätze und Tätigkeiten, die der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen. Weil die Feuerwehren der Marktgemeinde neben der Rettung und Bergung von Unfallopfern auch Trümmerteile von der Straße unter der Autobahnbrücke geräumt, die Unfallstelle abgesperrt und eine Einsatzstelle eingerichtet haben, wollte die Gemeinde mehrere Tausend Euro zurückhaben. Die drei Personen, die Baufirma und die Autobahn-Gesellschaft des Bundes hatten gegen die Kostenbescheide geklagt.
Bei den drei Privatpersonen handelt es sich um einen Ingenieur, der für die Statik des Traggerüsts während der Betonierarbeiten verantwortlich war, einen Prüfingenieur, der für die Prüfung dieser Statik beauftragt wurde, sowie einen Mitarbeiter des Prüfingenieurs. Es gab in der Angelegenheit bereits mehrere Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie erste Verurteilungen zu Bewährungs-Haftstrafen. Einzelne dieser Urteile sind inzwischen auch rechtskräftig.
Die am Donnerstag vor dem Würzburger Verwaltungsgericht geschlossenen Vergleiche sind noch nicht rechtskräftig und können von allen Seiten noch bis einschließlich 10. April widerrufen werden. Im Verfahren gegen die Autobahn-Gesellschaft hatte sich die Marktgemeinde während der Gerichtsverhandlung dazu entschlossen, den Kostenbescheid aufzuheben. Damit war auch der Rechtsstreit erledigt, sagte der Sprecher. (0979/21.03.2025)