NABU: Jagd auf Waschbären für Artenschutz nicht zielführend

Waschbären werden aufgrund ihrer wachsenden Zahl nicht nur in Siedlungen als Problem angesehen, sondern bisweilen auch als Gefahr für die heimische Tierwelt. Der Naturschutzbund (NABU) Hessen weist darauf hin, dass der aus Nordamerika stammende Kleinbär örtlich für den brütenden Kiebitz, Amphibien oder den Rotmilan problematisch werden kann. Da Waschbären auch in der Lage sind, sich auf eine bestimmte Nahrungsquelle zu spezialisieren, können sie beispielsweise Schutzprojekte für Amphibien gefährden.

In den meisten Bundesländern unterliegen Waschbären dem Jagdrecht. Jäger dürfen sie erlegen oder im Siedlungsbereich in Fallen einfangen und töten. Der NABU unterstreicht jedoch, dass der Schutz der Lebensräume seltener Arten im Vordergrund stehen sollte und nicht die Bejagung von Waschbären. „Die Bestände nehmen trotzdem zu. Jagd kann sie nicht regulieren, da Verluste durch mehr Nachwuchs schnell wieder ausgeglichen werden“, erklärt Berthold Langenhorst vom NABU Hessen. Als erstes Bundesland hatte Hessen die Tiere schon 1954 ins Jagdrecht aufgenommen.

Naturschützer versuchen die vom Aussterben bedrohten Tierarten vor den Kleinbären zur schützen – zum Beispiel mit Käfigen über den Nestern oder Elektrozäunen um Gewässer. So kann aber nicht jedes Gelege geschützt werden.

Die Zahl der erlegten Waschbären belief sich nach Angaben des Landesjagdverbands Hessen im Jagdjahr 2022/2023 auf 30.427. Im Vergleich dazu waren es nur rund 120 waren es im Jagdjahr 1960/1961. Für ausgewachsene Waschbären gilt eine Schonzeit vom 29. Februar bis zum 31. Juli, noch nicht geschlechtsreife Jungwaschbären dürften hingegen ganzjährig bejagt werden.