MV: Start des digitalen Organspenderegisters

In Mecklenburg-Vorpommern ist am (heutigen) Montag das neue digitale Organspenderegister an den Start gegangen. In der zentralen Datenbank könnten sich potenzielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Montag in Schwerin. „Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender, aber auch für ihre Angehörigen“, erklärte Drese.

Komme eine Spende in Betracht, könne das Personal der Krankenhäuser künftig auf die Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, betonte Drese. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar sei, schaffe das Online-Register „eine sichere und transparente Lösung“.

Die online hinterlegte Entscheidung könne jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung sei zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll den Angaben zufolge auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein. „Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte, sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, sagte Drese. Im Zweifel gelte jeweils die neueste, aktuellste Erklärung.

In Deutschland gilt bisher die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin zu Lebzeiten eingewilligt oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein.

Auf lange Sicht braucht es aus Sicht von Ministerin Drese jedoch die Einführung einer Widerspruchslösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, beispielsweise in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden.