Mutmaßlicher “Reichsbürger” zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein mutmaßlicher „Reichsbürger“ ist wegen einer geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 62-jährige Wilhelm P. sei schuldig befunden worden, sich als Mitglied an der terroristischen „Kaiserreichsgruppe“ sowie an der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund beteiligt zu haben, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit. (AZ.: 8 St 1/24)

Der Angeklagte aus dem südhessischen Landkreis Bergstraße habe sich ab Mitte März 2022 bis zur Zerschlagung der Vereinigung einen Monat später als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland habe beseitigen wollen, befand das Gericht. Diese sollte durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Reiches von 1871 ersetzt werden. P. habe seine Bereitschaft erklärt, daran mitzuwirken und Waffen in seiner Garage zu lagern.

Die Verschwörer hatten laut Urteil vor, durch Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung einen mehrere Wochen andauernden bundesweiten Stromausfall herbeizuführen. Die Bevölkerung hätte von der Medienberichterstattung abgeschnitten und eine Reaktion der Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch erschwert werden sollen. Die Vereinigung habe geplant, Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei habe die Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschützer zumindest billigend in Kauf genommen. Schließlich habe die Gruppe eine verfassungsgebende Versammlung einberufen wollen, um eine Verfassung nach dem Vorbild der deutschen Reichsverfassung aus dem Jahr 1871 in Kraft zu setzen.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht dessen Geständnis am ersten Verhandlungstag. Wilhelm P. hatte eingeräumt, einen großen Fehler gemacht zu haben. P. sei nicht vorbestraft und habe eine eher passive Rolle eingenommen. Der Verurteilte kam im Oktober 2023 in Untersuchungshaft und bleibt in Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. Bereits seit Mai 2023 müssen sich fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten.