Mordprozess gegen 14-Jährigen: Nebenkläger hoffen auf mehr Klarheit

Im Mordprozess gegen einen Jugendlichen aus Wunstorf erhoffen sich die Nebenkläger mehr Klarheit über das Motiv der Tat. Rechtsanwalt Steffen Hörning sagt: „Ich gebe mich noch nicht zufrieden.“

Der Anwalt der Familie des Getöteten, Anwalt Steffen Hörning
Der Anwalt der Familie des Getöteten, Anwalt Steffen HörningImago / localpic

Im Mordprozess gegen einen 14-jährigen Jugendlichen aus Wunstorf bei Hannover erhoffen sich die Nebenkläger von dem Strafverfahren mehr Klarheit über das Motiv der Tat. „Unsere Mandanten erwarten sich mehr Aufklärung und Antworten auf noch offene Fragen“, sagte Rechtsanwalt Steffen Hörning am Montag nach dem zweiten Verhandlungstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der auf Opferrechte spezialisierte Jurist vertritt in dem Prozess vor dem Landgericht Hannover die Familie des Getöteten, eines gleichaltrigen früheren Mitschülers des Angeklagten.

Anklage wegen Mordes und Erpressung

Der mutmaßliche Täter ist vor der ersten Jugendkammer des Gerichts wegen Mordes aus Heimtücke und versuchter Erpressung angeklagt. Er hatte die Tat weitgehend eingeräumt. Weil er noch minderjährig ist, findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (Az.: 31 KLs 8/23). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, den Mitschüler gefesselt und mit Steinen erschlagen zu haben. Nach dem Jugendstrafrecht droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Hörning sagte, die Frage nach dem Warum müsse aus seiner Sicht noch deutlicher beantwortet werden. „Ich gebe mich noch nicht mit dem zufrieden, was bislang auf dem Tisch liegt.“ Er hoffe, dass er im Verlauf des Verfahrens den Angeklagten selbst dazu befragen könne, sagte der Rechtsanwalt. „Ich würde es gern aus seinem Munde hören, denn nur er weiß es.“ Ob und in welchem Umfang der Angeklagte selbst aussagen werde, liege jedoch in der Hand der Verteidigung.

Untersuchungshaft in Hameln

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln. Sein Anwalt hatte angekündigt, er wolle sich im Laufe des Verfahrens im Namen seines Mandanten zu den Vorwürfen äußern. Angesetzt sind insgesamt sieben Verhandlungstage bis zum 28. August.

Der Leichnam des getöteten Mitschülers war Ende Januar nach einer großangelegten Suche auf dem Brachgelände einer alten Gärtnerei am Rande eines Dorfes bei Wunstorf gefunden worden. Der Junge war am Abend zuvor nicht von einer Verabredung mit dem Schulkameraden zurückgekehrt und als vermisst gemeldet worden. Beide besuchten die Evangelische Integrierte Gesamtschule in Wunstorf, gehörten aber unterschiedlichen Schulklassen an.