Moldau und Georgien gelten künftig als sichere Herkunftsstaaten

Georgien und die Republik Moldau gelten künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch Bundesrat dieser Einstufung zu. Damit kann das Gesetz nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

So gilt für beide Länder die gesetzliche Vermutung, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und die Behörden grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen können. Mit der Einstufung können Asylverfahren beschleunigt werden. Die Anerkennungsquote von Asylsuchenden betrug im vergangenen Jahr jeweils rund 0,1 Prozent. Asylsuchende können aber weiterhin individuelle Gründe vorbringen, die gegen die vermutete Verfolgungssicherheit sprechen.