Missbrauchsbetroffene vor Arbeitsgericht – Vergleich angestrebt
Im Fall der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym “Karin Weißenfels” wurde vor dem Arbeitsgericht Trier mündlich verhandelt. Es geht ihr um vollständige Einsicht in ihre Personalakte. Nun wird ein Vergleich angestrebt.
Im Verfahren um die Klage der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym “Karin Weißenfels” gegen das Bistum Trier auf vollständige Akteneinsicht könnte es bald zu einem Vergleich kommen. In der Verhandlung am Donnerstag vor dem Trierer Arbeitsgericht hätten sich die beiden Parteien “dahingehend verabredet, dass bis 15. Oktober Vergleichsverhandlungen geführt werden”, sagte Joachim Weber, Anwalt der Klägerin, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Gericht habe den Vergleichsverhandlungen zugestimmt.
Die Bistumsangestellte hatte bereits vor Jahren unter dem Pseudonym “Karin Weißenfels” von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt. Weißenfels gilt dadurch als traumatisiert, sie wurde für den Missbrauch finanziell entschädigt.
Das Arbeitsgericht Trier hatte bereits 2023 entschieden, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Frau 20.000 Euro zahlen muss, weil er ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hatte. Ackermann hatte 2022 ihren Klarnamen in einer internen Konferenz des Bistums mitgeteilt. Er entschuldigte sich anschließend dafür und unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Das Urteil gegen Ackermann ist seit November 2023 rechtskräftig.
Die langjährige Bistumsmitarbeiterin hat nun in ihrer Klage eine umfassende Einsicht in ihre Personalakte verlangt – vollständig und ohne Einschränkungen. Grundlage ihrer Klage sei die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO). Weißenfels ist der Ansicht, dass in ihrem Fall noch Vieles im Dunkeln geblieben sei.
Anwalt Weber sagte der KNA, es gehe nun in den Vergleichsverhandlungen darum, “ob man sich einvernehmlich darauf einigen kann, diesen Rechtsstreit zu erledigen”. Die Frage sei: “Wo kann das Bistum auf die Klägerin zugehen? Wie können wir auf das Bistum zugehen?” Alle einzelnen Dokumente, die Gegenstand des Prozesses sind, müssten Punkt für Punkt angesehen werden im Blick auf die Frage: “Ist das Personalakte der Klägerin – ja oder nein?”, erläuterte Weber. Dann müsse eine Regelung getroffen werden, “ob ihr das ungeschwärzt im Original vorgelegt wird und sie damit den Inhalt vollständig zur Kenntnis nehmen kann”.
Falls der Vergleichsversuch scheitern sollte, würde das Gericht ein Urteil fällen. Arbeitsgerichtliche Verfahren enden nach Angaben des Anwalts in den überwiegenden Fällen durch einen Vergleich.