Missbrauchsbeauftragte: Nicht ohne Betroffene entscheiden
Bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirchen müssen nach Ansicht der Bundesbeauftragten die Belange der Betroffenen stärker berücksichtigt werden. Sie kündigt für 2025 ein neues Bundesgesetz an.
Einen Tag vor dem Treffen der Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den 27 katholischen Bistümern am Dienstag in Frankfurt hat die Beauftragte der Bundesregierung gefordert, die Belange der Betroffenen ernster zu nehmen. “Es ist entscheidend, dass die Aufarbeitung in engem Austausch mit den Betroffenen erfolgt und nicht ohne ihre Beteiligung über sie hinweg entschieden wird”, sagte die Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
In einigen Kommissionen sei es bereits so, dass keine Entscheidungen fielen ohne die Zustimmung oder gar gegen die Betroffenenvertretung. Ziel müsse es sein, dass sich alle Betroffenen – egal an welche Kommission sie sich wenden – auf vergleichbare Standards und Kriterien der Aufarbeitung verlassen könnten, so Claus.
Die Aufarbeitungskommissionen leisteten vielfach eine sehr wertvolle und betroffenengerechte Arbeit, fügte sie hinzu. In Teilen würden sie dabei “auch gut von ihrem Bistum unterstützt”. Allerdings gebe es auch Bistümer, in denen diese Zusammenarbeit noch nicht optimal gelinge und Verbesserungsbedarf bestehe. Welche das ihrer Ansicht nach sind, ließ Claus offen. Es gelte zu schauen, wie Arbeitsprozesse gegebenenfalls verbessert und bundesweit vereinheitlicht werden könnten.
Sie verwies auch auf die Verantwortung der Bistümer für das, was im Kontext der katholischen Kirche geschehen sei oder geschehe: “Wie gut Prävention, Intervention und Aufarbeitung in der Kirche gelingt, hat Auswirkungen auch auf viele andere Bereiche der Gesellschaft. Kirche komme hier eine strukturelle Verantwortung zu, weil sie von der Kommune bis hin zur internationalen Ebene wirke.
Claus kündigte für Dienstag einen Zwischenbericht der Arbeit der Unabhängigen Kommissionen an, eine Gesamtbilanz solle in zwei Jahren erfolgen. Bereits 2025 solle ein Gesetz kommen, dass unter anderem Berichtspflichten zur Aufarbeitung und Ausführungen zur Dunkelfeld-Forschung enthalten solle. Das Gesetz einer oder eines Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werde derzeit vom Bundestag beraten.