Missbrauchsbeauftragte Claus: Der Rechtsstaat muss lernen

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat einen lernenden Rechtsstaat angemahnt. Anlässlich einer Tagung an der Universität Köln zu „Aufarbeitung und Prävention als Aufgaben des Rechtsstaats“ hat sie das Zusammenspiel von Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und der Prävention gewürdigt. Daraus müsse der Rechtsstaat Konsequenzen ziehen.

Claus führte weiter aus, dass die Aufarbeitung umfassend das Phänomen der sexuellen Missbrauchs in Familien, Kirchen, Schulen oder Sport sichtbar machen müsse. Das decke auch Täterstrategien auf, die nicht nur auf Kinder und Jugendliche abzielten, sondern auch auf Erwachsene. Da die Aufarbeitung in erster Linie verjährte Taten adressiere, müssten die Rechte der Betroffenen weiter gestärkt werden, beispielsweise durch das Recht auf Akteneinsicht.

Als weitere Herausforderung stellte Claus den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum heraus. Hier blockiere die Bundesrepublik auf europäischer Ebene Fortschritte, kritisierte die Bundesbeauftragte.

Die Tagung, die das Institut für Staatsrecht an der Universität in Kooperation mit der Universität Passau und der Deutschen Sporthochschule Köln durchführte, beleuchtete straf-, haftungs- und sozialrechtliche Aspekte sexualisierter Gewalt in Organisationen und die Rolle des Staates.