Die beiden evangelischen Kirchen in Hessen-Nassau und Kurhessen-Waldeck sowie die Diakonie Hessen haben eine gemeinsame Anerkennungskommission für Betroffene sexualisierter Gewalt gegründet. Die Mitglieder der neuen Kommission arbeiteten „unabhängig und weisungsfrei“, teilten die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und die Diakonie Hessen am Freitag gemeinsam mit. Die Kommissionsmitglieder sollen in den nächsten Tagen berufen werden. Kirchen und Diakonie folgen damit einer Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), mit der ein bundesweit einheitlicher Standard für Anerkennungsverfahren geschaffen werden soll.
Die Anerkennungskommission hört den Angaben zufolge das erfahrene Unrecht und spricht eine Anerkennungsleistung zu. Diese besteht aus einer individuellen Leistung und aus einer pauschalen Summe von 15.000 Euro für Taten, die strafbar sind. Betroffene, die bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben, können ihren Fall nach den neuen Standards prüfen lassen.
In den bisherigen Kommissionen von EKHN und EKKW seien die nun vereinheitlichten Regelungen größtenteils bereits Standard gewesen, heißt es in der Mitteilung. „Uns ist wichtig, dass wir mit dem neuen System im regionalen Verbund und EKD-weit einheitlich vorgehen, um die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt noch zügiger und konsequenter umsetzen zu können“, sagte die Kirchenpräsidentin der EKHN, Christiane Tietz.
Die Bischöfin der EKKW, Beate Hofmann, bezeichnete es als „Meilenstein“, dass Kirche und Diakonie jetzt miteinander und mit gemeinsamen Regeln Anerkennungsverfahren gestalten. Die neue Kommission stelle „die Bedürfnisse betroffener Menschen klar in den Mittelpunkt“, ergänzte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Carsten Tag.