Missbrauch: Gesetz soll Betroffenen Recht auf Akteneinsicht geben

Die Bundesregierung will nach Angaben der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, mit einem neuen Gesetz unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht für Betroffene von Missbrauch bei den Jugendämtern einführen. „Es geht um ein Recht, Prozesse anzustoßen, ein Recht auf Sichtbarmachen“, sagte sie den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Sonntag).

Wenn der Bund für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe das Recht auf Akteneinsicht festlegt, hofft sie, dass auch die Länder nachziehen. Claus sieht darin eine „große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“.

In dem Gesetzentwurf, der nach Informationen der Funke-Zeitungen kurz vor dem Abschluss der Ressortabstimmung steht, sind den Angaben zufolge auch noch weitere Unterstützungsleistungen vorgesehen für Menschen, die Missbrauch erlebt haben. Dazu gehört unter anderem, wie man eine konkrete Beratung oder Akteneinsicht bekommen kann. „Da geht es um eine Form von nachholender Gerechtigkeit“, betonte Claus. „Hier sehe ich den Staat und die Gesellschaft in der Verantwortung.“