Es sei ein “politisches Versagen auf ganzer Linie”, sagt der Hauptgeschäftsführer des katholischen Hilfswerks Misereor mit Blick auf den Gazastreifen. Und betont, dass Misereor auch an der Seite der Israelis stehe.
Das katholische Hilfswerk Misereor fordert eine sofortige Waffenruhe im Gazastreifen. Diese könne die Grundlage für einen dauerhaften Frieden in Israel und den palästinensischen Gebieten sein, erklärte Hauptgeschäftsführer Andreas Frick am Samstag in Aachen. “Die Lage in Gaza ist ein Albtraum – und ein politisches Versagen auf ganzer Linie”, so Frick.
“Als Organisation, die an der Seite der von Gewalt und Hass betroffenen Menschen in Israel und in den Palästinensischen Gebieten steht, erinnern wir bei Misereor unmissverständlich daran: Aus der historischen Verantwortung unseres Staates ergibt sich die Pflicht, das Völkerrecht kompromisslos zu wahren.” Diese Verantwortung werde derzeit massiv verletzt. Frick kritisierte eine “zurückhaltende Positionierung” der Bundesregierung.
Diese hatte am Freitag mitgeteilt, anders als Frankreich Palästina zumindest vorerst nicht als Staat anerkennen zu wollen. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte, eine Anerkennung könne nur einer der abschließenden Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung einer Zwei-Staaten-Lösung sein. Israels Sicherheit habe für die Bundesregierung übergeordnete Bedeutung. Dauerhaft könne nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung Frieden und Sicherheit für Israelis und Palästinenser bringen.
Es brauche jetzt einen Waffenstillstand in Gaza, so Kornelius. Die Geiseln, darunter deutsche Staatsangehörige, müssten freikommen. Zudem müsse die Hamas entwaffnet werden. Israel müsse die katastrophale humanitäre Lage im Gaza “sofort und drastisch verbessern”. Auch dürfe es keine weiteren Schritte hin zu einer Annexion des Westjordanlandes geben.
Misereor forderte jetzt unter anderem, unverzüglich sämtliche Grenzübergänge zum Gazastreifen zu öffnen, damit humanitäre Hilfe in den Küstenstreifen gelangen könne. Auch dürften Rüstungsexporte nach Israel nicht genehmigt werden, “wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass die Rüstungsgüter zu schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht benutzt werden könnten”.