Ministerium: Vier Milliarden Euro für Kitas

Volle Gruppenräume, fehlende Erzieherinnen, mangelnde Ausstattung: Bedingungen in Kitas sollen mit Bundesmitteln verbessert werden. Anders als bislang dürfen die Mittel nicht der Beitragsfreiheit dienen.

Das Bundeskabinett will Kitas weiter finanziell unterstützen und hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. In den kommenden zwei Jahren sind für das Kita-Qualitätsgesetz rund vier Milliarden Euro veranschlagt, wie das Bundesfamilienministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Es soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Ziel sei es, die Angleichung der Kitaqualität in Deutschland in den kommenden zwei Jahren zu beschleunigen, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Mittel dürfen nicht wie bislang dafür genutzt werden, dass Eltern keine Beiträge für die Kinderbetreuung zahlen müssen. Weitere verbindliche Standards wie die Gruppengröße sieht der Entwurf allerdings nicht vor. Paus bezeichnete den Entwurf als “Zwischenschritt”. Einheitliche Standards würden festgelegt, “sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen”.

Das Ministerium zählt Handlungsfelder für die Länder auf, in die sie die Mittel investieren können. Dazu gehören ein Schlüssel für die Kinderbetreuung, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, Stärkung der Leitung sowie Sprachförderung. “Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: Unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas”, so Paus.

Eine Gewinnung von Fachkräften zählt zu den größten Aufgaben. Nach Paus’ Angaben fehlen bis 2030 mindestens 50.000 Erzieher und Erzieherinnen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht sogar von einer Lücke von 125.000 Fachkräften aus.

Auch die Unterschiede zwischen den west- und den ostdeutschen Bundesländern sind hoch. In den Ost-Bundesländern muss eine Fachkraft im Schnitt deutlich mehr Kinder betreuen. Dafür können die Bedarfe weitgehend gedeckt werden. Im vergangenen Jahr fehlten bundesweit rund 384.000 Kita-Plätze.

Das Kita-Qualitätsgesetz löste das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ab und trat 2023 in Kraft. Seit dem Rechtsanspruch für eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren gab es einen massiven Ausbau der Plätze. Der Bund beteiligte sich zunächst am Ausbau der Plätze und seit 2019 an der Verbesserung der Qualität in den Kitas.