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Ministerium: Solaranlage hat Vorrang vor Dachbegrünung

Bei statischen Problemen an Dächern müssen Bauherren in Baden-Württemberg im Zweifel nur die Photovoltaik-Pflicht erfüllen. Die Pflicht zur Dachbegrünung kann in solchen Fällen entfallen, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht. Von Bauherren könne nicht verlangt werden, ein Dach statisch zu verbessern, um beide Auflagen zu erfüllen. Dies sei wirtschaftlich nicht zumutbar.

Wenn die Tragfähigkeit eines Daches für eine Solaranlage und eine Begrünung nicht ausreicht und ein Statiker die kombinierte Last nicht freigibt, muss die Baubehörde eine Befreiung von der Dachbegrünungspflicht erteilen. Andernfalls wäre der Bauherr dazu gezwungen, einen baurechtswidrigen Zustand zu schaffen, der die Stabilität des Gebäudes gefährdet, erläutert das Ministerium.

Das Klimaschutzgesetz des Landes schreibt bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaik-Anlagen vor. Gleichzeitig fordern manche Kommunen in ihren Bebauungsplänen eine Dachbegrünung. Um den Konflikt abzumildern, halbiert sich die vorgeschriebene Fläche für Solaranlagen bereits, wenn eine Dachbegrünungspflicht besteht. Reicht das nicht aus, greift laut Ministerium der Vorrang der PV-Anlagen. (1947/05.08.2025)