Das Ministerium für Justiz und Migration nennt die 2015 eingerichtete Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme ein „bundesweit einmaliges Erfolgsmodell“. Sie sei 2015 zuerst befristet eingerichtet worden, teilte das Ministerium am Donnerstag in Stuttgart mit, im Dezember 2021 wurde sie dauerhaft. Sie sei Ansprechpartner für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Schon in vielen schwierigen Situationen habe sie gute, pragmatische und vor allem menschliche Lösungen gefunden.
Justizministerin Marion Gentges (CDU) nennt die Ombudsstelle „ein besonderes humanitäres Element in unserer Migrationsarbeit und eine wichtige Schnittstelle zwischen Einrichtungen, Kommunen und der Bevölkerung vor Ort“. Seit 2017 wird die Stelle als „Ombudsperson“ vom Leitenden Kriminaldirektor a. D. Klaus Danner geleitet. Die Ombudsperson ist unabhängig von Weisungen, hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen.
Seit Bestehen sind bei der Ombudsstelle 1.101 Anfragen eingegangen. Im gleichen Zeitraum besuchte die Ombudsstelle die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 120 Mal. Sie nahm 328 Gespräche mit Behörden, Organisationen und Institutionen sowie eigene Veranstaltungen und Vorträge wahr. (1759/17.07.2025)