Das rheinland-pfälzische Umweltministerium will auch in Zukunft versuchen, in Ausnahmefällen den Abschuss von Wölfen möglich zu machen. Die Hürden dafür seien jedoch „sehr, sehr hoch“, sagte Umweltstaatssekretär Erwin Manz (Grüne) am Mittwoch im Umweltausschuss des Landtags. „Sie sind sogar noch höher, als wir selbst gedacht hatten.“ Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz den vom Land beantragten Abschuss des Leitwolfs aus dem sogenannten Leuscheider Rudel wegen gravierender Verfahrensfehler gestoppt hatte, schloss Manz einen neuen Anlauf nicht aus.
Der Wolfsrüde GW1896m aus dem Westerwald an der Grenze zum benachbarten Nordrhein-Westfalen sei von den Behörden als Problemtier eingestuft worden und werde auch das Ministerium voraussichtlich weiter beschäftigen, sagte Manz. Das Mainzer Umweltministerium bleibe auch weiterhin bei seiner Auffassung, dass eine „Entnahme“ von Wölfen prinzipiell möglich sei, wenn sie erlernt haben, wolfsabweisende Schutzzäune zu überwinden oder sich Menschen zu sehr nähern. Entsprechende Anträge müssten aber besser begründet werden als in dem ersten, gescheiterten Anlauf. Auch in anderen Bundesländern seien geplante Abschüsse von Gerichten gestoppt worden.
Manz appellierte an Tierhalter, Herdenschutzmaßnahmen ernstzunehmen. Das Land fördere auch bei bereits vorhandenen Zäunen deren Ausbau. Unmittelbar vor der Sitzung war bekanntgeworden, dass der Wolfsrüde im Landkreis Altenkirchen Ende Dezember erneut drei Schafe auf einer umzäunten Weide gerissen hatte. Der Zaun sei aber erneut niedriger gewesen als die vom Gericht als notwendig erachteten 1,20 Meter.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte im Dezember auf eine Beschwerde des Umweltverbandes Naturschutzinitiative hin den von den Behörden genehmigten Abschuss des Leuscheider Leitrüden untersagt, weil nicht schlüssig belegt worden sei, ob von GW1896m tatsächlich ein Risiko für Nutztiere auf geschützten Weiden ausgehe. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum prinzipiell auch andere Wölfe des Rudels geschossen werden durften.