Ministerin warnt vor Gesetzeslücke: Cannabis-Samen in Baumärkten

Cannabis-Samen könnten offenbar wegen einer möglichen Gesetzeslücke laut der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) in Bau- und Gartenmärkten unkontrolliert verkauft werden. „Es besteht die Gefahr, dass Stecklinge unreglementiert in Baumärkten oder anderen Fachgeschäften angeboten und auf diesem Wege auch von Kindern und Jugendlichen erworben werden“, sagte Gerlach der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstagausgabe).

Laut gesetzlicher Definition handle es sich bei „Vermehrungsmaterial“ – also bei Samen und Stecklingen – nicht um Cannabis, erläuterte Gerlach. In Bayern darf Cannabis nur in streng kontrollierten Anbauvereinigungen angebaut werden. Der Umgang mit Stecklingen und Samen sei aber außerhalb dieser Vereinigungen nicht geregelt – er sei Minderjährigen also nach aktueller Rechtslage nicht verboten.

Das sogenannte „Konsumcannabisgesetz“ sei nicht nur „vom ganzen Ansatz her gefährlicher Unfug, sondern hat auch massive handwerkliche Mängel“, kritisierte Gerlach. Die Bundesregierung müsse hier zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umgehend nachbessern und den Umgang mit Vermehrungsmaterial so weit wie möglich einschränken. Auch die Abgabe von Cannabis-Samen und Stecklingen an Minderjährige müsse unter Strafe gestellt werden.

Seit 1. April sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis unter Auflagen für Volljährige zum Eigenbedarf erlaubt. Ab 1. Juli können sogenannte Anbauvereinigungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen. Bayern hatte die Liberalisierung durch den Bund scharf kritisiert und eine strenge Umsetzung angekündigt. Laut Bundesgesetz darf in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen kein Cannabis konsumiert werden. Wer das dennoch tut, muss in Bayern 1.000 Euro Bußgeld zahlen. Wer in Sichtweite von geschützten Einrichtungen wie Kitas oder Schulen kifft, muss 500 Euro zahlen. Auf Volksfesten, in Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten ist Kiffen ganz verboten. (00/1575/23.05.2024)