Künftig können Studierende auch an den kirchlichen Hochschulen in Bayern in sogenannten Promotionszentren einen Doktortitel erwerben. Es würden vier weitere Promotionszentren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) und Technischen Hochschulen (TH) eingerichtet, wie das bayerische Kunst- und Wissenschaftsministerium am Freitag mitteilte. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) bezeichnete die neuen Zentren als „vorläufigen Höhepunkt einer jungen, aber beeindruckenden Erfolgsgeschichte“.
In der inzwischen dritten Antragsrunde wurden die Promotionszentren „Integrierte Mobilität“ an der Hochschule München, „Prisma Health“ an der TH Deggendorf mit der TH Rosenheim sowie „Lebenswelten im Wandel“ an der TH Würzburg-Schweinfurt eingerichtet. Neu dabei sind auch die Katholische Stiftungshochschule München zusammen mit der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit dem Promotionszentrum „Menschenorientierte Forschung für innovative Versorgung und Teilhabe“, teilte das Kunst- und Wissenschaftsministerium weiter mit.
Minister Blume sagte, mit den neuen Promotionszentren habe man nun ein „lückenloses Netz für anwendungsstarke Forschung“ über den gesamten Freistaat gespannt: „So wirkt Wissenschaft regional, mit extrem viel Potenzial.“ Vom Fokus auf Anwendung und Praxis profitierten Industrie und Unternehmen. Besonders freue ihn, dass man nun auch an die kirchlichen Hochschulen das Promotionsrecht verleihen konnte. Die Hochschulen setzen mit ihrer Arbeit „ethische Leitplanken“, sagte Blume: „Fortschritt muss wertebasiert sein, Hightech braucht Haltung.“
Seit 2023 können an den HaW und TH in Bayern Promotionszentren eingerichtet werden. Grundlage dafür ist das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz. Die Hochschulen können ein jeweils fachlich begrenztes Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche beantragen. Auch bislang schon konnten an der evangelischen Augustana Hochschule Neuendettelsau, der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und an der Hochschule für Philosophie in München Promotionen abgelegt werden. (2355/18.07.2025)