Ab Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in Bayern in deutlich mehr Orten. Künftig zählen 285 Städte und Gemeinden als angespannter Wohnungsmarkt. Welche Regeln dort nun angewendet werden.
Die Mietpreisbremse gilt in Bayern ab Januar 2026 in 285 statt wie bisher in 208 Städten und Gemeinden. Das teilte das Justizministerium in München am Dienstag mit. Die Ausweitung betrifft demnach vor allem den Großraum München und das bayerische Oberland. Alle 285 Gemeinden hätten im Sinne des Mietrechts einen angespannten Wohnungsmarkt. Grundlage ist laut Angaben eine neue Mieterschutzverordnung, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Die aktuelle Version läuft zum Jahresende aus.
Laut Mietpreisbremse dürfen Bestandswohnungen bei Neuvermietung nur zehn Prozent teurer vermietet werden. In den benannten Gebieten gilt zudem: Mieterhöhungen dürfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent betragen. Wenn eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft wird, darf der neue Eigentümer außerdem erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kündigen.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte: “Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch gesetzliche Regelungen im Mietrecht wie die Mietpreisbremse leisten einen wichtigen Beitrag.” Menschen mit normalem Einkommen, Senioren und Familien müssten sich das Leben in Ballungsräumen weiter leisten können.