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Messerverbot im Berliner ÖPNV tritt in Kraft

Das im Juni vom Berliner Senat beschlossene Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr tritt am Donnerstag in Kraft. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, bei diesem wichtigen Thema nun schnell den rechtlichen Rahmen gesetzt zu haben“, teilte Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) am Mittwoch mit. Das berlinweite Verbot umfasse die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Auch für Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und beidseitig begrenzte Zugänge gelte die Verordnung.

Unter das Waffenverbot fallen demnach neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und auch dann, wenn die Besitzerinnen und Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind. Ausnahmen gebe es etwa für Beschäftigte gastronomischer Betriebe und deren Kunden.

Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Polizei sei berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen vorzunehmen.

Zur Begründung hatte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) Ende Juni die zunehmende Zahl an Messerangriffen im öffentlichen Personennahverkehr genannt. 2024 habe es 204 solcher Vorfälle gegeben, bis zum 30. April dieses Jahres seien 98 Angriffe verzeichnet worden. Werde diese Zahl auf das restliche Jahr hochgerechnet, wären dies fast 300 Vorfälle.

Seit Mitte Februar gibt es in Berlin bereits drei dauerhafte Waffen- und Messerverbotszonen an kriminalitätsbelasteten Orten.