Die Koalition hat sich auf eine Bürgergeldreform verständigt. Dazu sollen mehr Sanktionen für Empfänger gehören. Es solle eine Grundsicherung werden für jene, “die unseren Sozialstaat wirklich brauchen”, so Kanzler Merz.
Nach den Worten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will das Kabinett im Herbst Entscheidungen zur Bürgergeldreform vorlegen. Die Vorarbeiten liefen auf Hochtouren, sagte Merz bei der Haushaltsdebatte am Mittwoch im Bundestag. Ziel sei, “aus dem heutigen Bürgergeld eine Grundsicherung zu machen für diejenigen, die unseren Sozialstaat wirklich brauchen”.
Dieses Ziel “werden wir erreichen; allerdings nicht mit Schaum vor dem Mund, nicht mit Ausländerdiskriminierung, sondern wir werden es so erreichen, dass unser Sozialstaat, auch in Zukunft tragfähig ist”, sagte der Kanzler. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform verständigt. Es solle zu einer “neuen Grundsicherung” reformiert werden. Damit verbunden sollen unter anderem härtere und schnellere Sanktionen für Leistungsempfänger sein.
Das Bürgergeld soll laut der Bundesarbeitsagentur Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, in Beschäftigung bringen und ihnen den Lebensunterhalt sichern. Es wurde 2023 unter der Regierung von SPD, Grünen und FDP eingeführt. Mit dem Bürgergeld wurden die bis dahin geltenden Hartz-IV-Regelungen abgelöst. Der Bundestag hatte bereits 2024 Verschärfungen beschlossen.