Mehrjährige Haftstrafen im Prozess um Neonazi-Kampfsportgruppe

Vor dem Thüringer Oberlandesgericht ist der Prozess um die Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ mit mehrjährigen Haftstrafen für die vier Angeklagten zu Ende gegangen. Das Gericht verhängte am Montag nach über 50 Prozesstagen Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten. Angeklagt waren vier Mitglieder der Kampfsportgruppe um Leon R., unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffenrecht. Opfervertreter zeigten sich trotz der mehrjährigen Haftstrafen enttäuscht.

Der Hauptangeklagte wurde wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer inländischen kriminellen Vereinigung als Rädelsführer, wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstößen gegen das Waffenrecht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der gegen ihn bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.

Schon Anfang April waren die drei anderen Haftbefehle mit der Begründung aufgehoben worden, dass eine Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei. Die drei weiteren Angeklagten erhielten am Montag Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten sowie von zwei Jahren und zwei Monaten.

Der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts hatte die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof mit der Einschränkung zugelassen, dass die Vereinigung „Knockout 51“ als kriminelle Vereinigung, nicht jedoch als terroristische Vereinigung einzuordnen sei. Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich um eine rechtsextremistische Kampfgruppe nationalsozialistischer Prägung. Der Einsatz tödlicher Gewalt sei aber dem Verteidigungsfall vorbehalten gewesen. Nicht erwiesen sei, dass die Mitglieder geplant hätten, gezielt die Auseinandersetzung mit Linksextremisten zu suchen, um unter dem Deckmantel der Selbstverteidigung tödlich wirkende Gewalt anwenden zu können.

Opfervertreter zeigten sich enttäuscht. Die von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) getragene Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, ezra, erklärte, der Prozess habe deutlich gemacht, dass sich erneut eine rechtsterroristische Struktur weitestgehend ungestört etablieren konnte. „Die fehlende Einordnung als rechtsterroristische Vereinigung durch den Senat ist eine gefährliche Verharmlosung des gezielten Vorgehens von ‚Knockout 51‘“, betonte ezra-Beraterin Theresa Lauß.

Die Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuss sprach von einem Freifahrtschein für extreme Rechte. Das Oberlandesgericht sei weit hinter den Forderungen des Generalbundesanwalts zurückgeblieben: „Auf die verurteilten Neonazis, die einen Großteil ihrer Haft damit schon abgesessen haben, wird dieses Urteil kaum Eindruck machen.“ Auch die Grünen-Innenexpertin Madeleine Henfling kritisierte, das Urteil bleibe hinter den Erwartungen zurück.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten, ihre Verteidiger und der Generalbundesanwalt können binnen einer Woche Revision einlegen.