Mehr Freiheiten für die Kirchengemeinden

Über 50 Jahre alt ist die Verfassung der Landeskirche Hannovers. Jetzt basteln Kirchenvertreter an einer Revision und haben dabei die Basis um ihre Meinung gebeten.

sdecoret / Fotolia

Hannover. Die hannoversche Landeskirche will nach mehr als 50 Jahren ihre Kirchenverfassung grundlegend überarbeiten und erneuern. Ein öffentliches Stellungnahme-Verfahren zum vorliegenden Entwurf ist mit dem Ende des Jahres 2017 abgeschlossen, wie die Landeskirche mitteilte. Die Ergebnisse sollen in diesem Jahr intensiv diskutiert werden, unter anderem bei einer Auswertungstagung am 9./10. März in der Evangelischen Akademie Loccum bei Nienburg. Die hannoversche Landeskirche ist rund 2,6 Millionen Mitgliedern in 1.262 Gemeinden zwischen Hann. Münden und der Nordsee die größte evangelische Landeskirche in Deutschland.
Bei dem öffentlichen Beteiligungsverfahren seien in den vergangenen sieben Monaten auf digitalem und analogem Weg etwa 400 Voten von Einrichtungen, Verbänden, kirchlichen Körperschaften und Einzelpersonen eingegangen, wie ein Sprecher erläuterte. Dabei wurde vor allem die Internet-Seite www.kirchenverfassung2020.de genutzt. Sehr intensiv seien vor allem die Präambel des Entwurfs und ein Artikel über neue Möglichkeiten zur Organisation von Kirchengemeinden besprochen worden. Mitglieder des Verfassungsausschusses hatten den Entwurf mit seinen insgesamt 85 Einzelartikeln in mehr 70 Veranstaltungen vorgestellt. Die bisherige Kirchenverfassung stammt aus dem Jahr 1965.

Entscheidung im Mai 2019

Zu der geplanten Auswertungstagung in Loccum werden etwa 120 Vertreter aus Kirchenkreisen, Einrichtungen und Verbänden erwartet. "Im weiteren Verlauf des Jahres wird der Ausschuss unter Berücksichtigung aller Eingaben und Diskussionen einen neuen Verfassungsentwurf erstellen", sagte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses und Präsident der Landessynode, Matthias Kannengießer aus Hannover. 
Laut Kannengießer geht es bei der Revision im Kern darum, den Kirchengemeinden mehr Freiräume für die Zukunft zu eröffnen. So sollen sie mehr Möglichkeiten erhalten, sich als traditionelle Ortsgemeinde oder als themenorientierte "Personalgemeinde" zu organisieren. Strukturen sollen schlanker werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. So soll der Kirchensenat, ein "Runder Tisch" der kirchenleitenden Organe, künftig entfallen. Die Kirchenkreise als mittlere Ebene zwischen Ortsgemeinde und Landeskirche werden ausführlicher beschrieben als bisher. Der Entwurf räumt zudem Jugendlichen mehr Beteiligungsmöglichkeiten in den Gremien ein. 
Der überarbeitete Entwurf soll dem Kirchenparlament im November 2018 vorgelegt werden. Die Synode will im Mai 2019 abschließend über den Text entscheiden. Die neue Verfassung soll dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. (epd)