Mehr Flexibilität und Geld für die Kitas

Die Kitas in Baden-Württemberg bekommen größere Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Geld. Denn der „Erprobungsparagraf“, der ab Samstag (9. Dezember) geltendes Recht wird, gibt den Trägern von Kitas die Möglichkeit, neue Modelle zu erproben, wie das Kultusministerium am Freitag mitteilte. Dadurch könnten die Akteure vor Ort passende Lösungen entwickeln, um den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder und Eltern, aber auch des Kita-Personals gerecht zu werden.

Außerdem tritt den Angaben zufolge das Gesetz zum Landesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen in den Kitas in Kraft. Dieses Programm sehe 105 Millionen Euro für den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen vor. Hiervon profitierten die Kinder selbst und ihre Familien, die durch die Maßnahmen in ihrer „Erziehungsleistung“ unterstützt würden. (2956/08.12.2023)