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Mehr als 150.000 Ganztagsplätze fehlen an Grundschulen

Ab Sommer 2026 soll stufenweise das Recht auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingeführt werden. Noch fehlen in vielen Bundesländern Plätze für die zu betreuenden Kinder. Andere haben hingegen eher zu viele.

Ab dem nächsten Sommer gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Laut einem am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedeten Bericht drohen aber viele Kinder und deren Familien vor allem in den westdeutschen Bundesländern leer auszugehen. Bei konstant bleibendem Bedarf würden im nächsten Schuljahr bundesweit noch 166.000 Plätze fehlen.

Der Rechtsanspruch wird zunächst nur für die erste Klasse eingeführt und dann nach und nach erweitert. Bei konstantem Bedarf würden laut dem vom Bundesfamilienministerium erstellten Bericht für die erste Klasse im nächsten Schuljahr bis zu 30.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Die Verantwortlichen in den Ländern rechnen den Angaben zufolge bisher damit, dass sie zum Schuljahr 2026/27 ein Angebot vorhalten können, das dem Rechtsanspruch entspricht.

Die Lage in den Bundesländern ist dabei sehr unterschiedlich. In den ostdeutschen Flächenländern sinkt der Bedarf voraussichtlich. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bleibt er in etwa gleich.

Anders sieht es laut dem Bericht in den westdeutschen Flächenländern aus: Baden-Württemberg müsste noch 32.000 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen, Bayern 42.000. In Hessen fehlen noch 15.000 Plätze, in Niedersachsen 7.000, in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein jeweils 8.000.

Am meisten Bedarf gibt es im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen. Dort müssen nach den Berechnungen des Bundesfamilienministeriums noch 47.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.

Im Schuljahr 2023/24 besuchten der Auswertung zufolge rund 1,9 Millionen Kinder eine Ganztagsschule oder einen Hort. Das entsprach 57 Prozent der Kinder der entsprechenden Altersgruppe. Ein Jahr zuvor waren es rund 1,8 Millionen Kinder.

Weiterhin gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland. Während in Westdeutschland 51 Prozent der Kinder einen Ganztagsplatz in Anspruch nahmen, waren es in Ostdeutschland 84 Prozent. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden voraussichtlich deutschlandweit etwa 264.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) nannte es erfreulich, dass das Platzangebot erneut deutlich gestiegen sei. “Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen.” In der Ganztagsbetreuung liege eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zugleich verbessere das Angebot die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter.

Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. August 2026 zunächst für die Kinder in den ersten Klassen und wird danach jährlich ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Kinder in den Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.