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Mehr als 11.000 Änderungen des Geschlechtseintrags seit November 2024

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben mehr als 11.000 Personen in den größten deutschen Städten ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) unter den 20 größten Städten und Landeshauptstädten in Deutschland. Das Standesamt in Hannover verzeichnete 513 Änderungen, in Bremen ließen 420 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern. Das Gesetz gilt seit dem 1. November 2024. Seit August 2024 konnten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, beim Standesamt einen Antrag stellen.

Die meisten Anträge wurden in Berlin beurkundet, hier ließen rund 2.400 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgte der Wechsel von weiblich zu männlich oder umgekehrt. Seltener ließen Menschen ihren Eintrag zu „divers“ oder „ohne Eintrag“ ändern. In Hamburg wurden insgesamt rund 900 Änderungen wirksam, in München und Köln je knapp 700.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden hingegen in Leipzig die meisten Änderungen vollzogen. Hier gab es mit gut 900 wirksamen Anträgen 151 Änderungen pro 100.000 Einwohner, gefolgt von Hannover (98) und Bonn (86).

Um das Geschlecht ändern zu können, müssen Menschen zunächst einen Antrag stellen. Nach einer dreimonatigen Frist folgt eine Erklärung im Standesamt. Dass nicht alle angemeldeten Erklärungen auch vollzogen werden, liegt zum Teil daran, dass Anmeldende ihre Frist verstreichen lassen. Nur selten lehnten Standesämter Erklärungen ab – etwa weil die neuen Vornamen nicht zulässige Sonderzeichen enthielten oder weil die erforderliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters fehlte.