Zum kommenden Wintersemester werden erstmals Bewerberinnen und Bewerber für Medizinstudiengänge ohne Numerus Clausus an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zugelassen. Damit werde das Gesetz zur Sicherung der Versorgung mit Haus- und Zahnärzten in Thüringen Realität, sagte Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) anlässlich der Verabschiedung der dafür notwendigen Rechtsverordnung am Montag in Erfurt.
Bereits im Juli 2024 hatte der Thüringer Landtag das entsprechende Gesetz in Kraft gesetzt. Dieses ermöglicht es Bewerberinnen und Bewerbern für das Medizinstudium und das Zahnmedizinstudium, die Zulassung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena über eine Vorabquote zu erlangen. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach ihrem Examen für die Dauer von mindestens zehn Jahren eine hausärztliche, zahnärztliche oder kieferorthopädische Tätigkeit in unterversorgten Gebieten Thüringens auszuüben.
Schenk nannte das Gesetz „eine Investition in die Zukunft“. Spürbare Auswirkungen werde es erst in einigen Jahren mit Studienende und Berufsaufnahme der späteren Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte entfalten. Es sei wichtig, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die haus- und zahnärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch zukünftig zu sichern.
Aktuell wird laut Schenk zudem der Aufbau einer Online-Bewerberplattform und die Durchführung des zweistufigen Auswahlverfahrens vorbereitet. Bewerbungen über die neue geschaffene Regelung sollen erstmals vom 1. bis 31. März 2026 möglich sein.