Medienrechtler fordert mehr Freiheit für ARD und ZDF im Internet

Der Medienrechtler Jan Christopher Kalbhenn plädiert dafür, ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Angebote im Internet zu ermöglichen. „Um die Innovationskraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entfesseln, sollten sämtliche Restriktionen im Onlinebereich abgeschafft werden“, schreibt er in einem Arbeitspapier mit dem Titel „ARD, ZDF und DLR im Wandel – Reformideen und Zukunftsperspektiven“. Es wurde am Montag von der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung in Frankfurt am Main veröffentlicht.

Wie der Auftrag bei einem Wegfall der Online-Restriktionen erfüllt wird, „wäre damit weitestgehend Aufgabe der Rundfunkanstalten“, erklärte Kalbhenn. Die Sender würden dann selbst entscheiden, wie die Inhalte am besten die Nutzerinnen und Nutzer erreichen. Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule des Bundes in Münster. Zuvor war er Geschäftsführer am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster.

Abgeschafft werden sollte nach Empfehlung des Medienrechtlers das Verbot der Presseähnlichkeit, das die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschränke. Es sei „im Zeitalter nahezu vollständig konvergenter Medienangebote nicht mehr zeit- und sachgemäß und widerspricht dem Ziel der Barrierefreiheit“. Der Fokus sollte „gesetzgeberisch auf Kooperationen zwischen Presse und Rundfunk gelegt werden“. Die Zeitungsverlage werfen seit Jahren den Rundfunkanstalten vor, presseähnliche Webangebote zu betreiben. Im Mai reichten sie dazu eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.

Der Medienrechtler empfiehlt, „Vorkehrungen zu treffen, um in zukünftig medial unterversorgten Regionen auch die Grundversorgung mit lokaler Berichterstattung sicherstellen zu können“. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könne „eigenproduzierte Inhalte in gewissem Umfang zuvor akkreditierten lokalen Medien zur Verfügung stellen, um deren Angebote aufzuwerten und zu stabilisieren“. Den Sendeanstalten ist durch den Medienstaatsvertrag eine flächendeckende lokale Berichterstattung im Internet untersagt.