Medienpreis für MV ausgeschrieben

Wer beschäftigt sich am besten mit christlichen Werten? Der evangelische Presseverband für Mecklenburg-Vorpommern schreibt einen Medienpreis aus – für Print, Online, Radio und Fernsehen.

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1946 erschien die Mecklenburgische Kirchenzeitung zum ersten Mal, seit 1998 erweitert zur Mecklenburgischen & Pommerschen Kirchenzeitung. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens dieses evangelischen Wochenblattes schreibt der Evangelische Presseverband für Mecklenburg- Vorpommern e.V. einen Medienpreis aus. Eingereicht werden können 2021 in Print, Hörfunk, Fernsehen und Online veröffentlichte Beiträge, die sich mit christlichen Werten in Gesellschaft und Kirche von MV befassen und so einen Impuls für das soziale und kulturelle Miteinander geben. Teilnehmen können alle Journalistinnen und Journalisten, die 2021 dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.

Ausschreibung

Anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Mecklenburgischen & Pommerschen Kirchenzeitung schreibt der Evangelischen Presseverbandes für Mecklenburg-Vorpommern (EPMV) einen Medienpreis aus. Prämiert werden Beiträge, die sich in herausragender Weise mit dem Verhältnis von Christen, christlichen Werten und Gesellschaft in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern der Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland befassen und einen Impuls für das soziale und kulturelle Miteinander geben. Der EPMV möchte auf diesem Weg die Medienvielfalt und publizistische Qualität in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen, fördern und anregen.

Preiskategorien

Die ersten drei Plätze sind mit 1000, 750 bzw. 500 Euro dotiert. Für Nachwuchsjournalisten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr wird ein Förderpreis in Form eines Reisestipendiums zu einer Partnerkirche der Nordkirche ausgereicht. Damit verbunden ist die Möglichkeit, die dort gesammelten Erfahrungen in der Kirchenzeitung in Print und Online zu veröffentlichen sowie auf einer Veranstaltung der nächsten Medienpreis-Verleihung vorzustellen.

Teilnahmebedingungen

Beteiligen können sich alle dauerhaft im Bundesland MV arbeitenden Journalistinnen und Journalisten regionaler und überregionaler Medien. Eingereicht können redaktionell in Presse, Hörfunk, Fernsehen und Online veröffentlichten Beiträge aus dem Jahr 2021, die sich mit kirchlichen und gesellschaftlichen Themen im Sinne der Ausschreibung beschäftigen. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf maximal einen Beiträge einreichen. Es gilt das Prinzip der Autorenschaft.

Eingereicht werden können Print-Beiträge in den Dateiformaten PDF, DOC&DOX, RFT, TXT oder ODT. Die Länge darf 25.000 Anschläge nicht überschreiten. Beizufügen ist das unterzeichnete Einreichungsformular.

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Eingereicht werden können Hörfunkbeiträge, die 2021 in Deutschland gesendet wurden in den Formaten mp3 auf korrekt beschrifteten Datenträgern. Die Länge darf 60 Minuten nicht überschreiten. Beizufügen ist das unterzeichnete Einreichungsformular.

Eingereicht werden können Fernsehbeiträge, die 2021 in Deutschland gesendet wurden in den Formaten mp4, MPG oder AVI. Die Länge darf 60 Minuten nicht überschreiten. Beizufügen ist das unterzeichnete Einreichungsformular.

Eingereicht werden können Multimedia-Beiträge, die 2021 veröffentlicht wurden. In der Kategorie sollen moderne Darstellungsformen gewürdigt werden wie zum Beispiel multimediales Storytelling oder Projekte die auf innovative Weise ein breites Publikum einbinden . Das unterzeichnete Einreichungsformular sollte Angaben zur Website haben. Sie sollte im Zeitraum des Wettbewerbs abrufbar sein. Ausgeschlossen sind reine Online-Zweitverwertungen von Beiträgen in Radio, Fernsehen oder Zeitung. Der Anmeldeschluss für alle 2021 veröffentlichen Beiträge ist der 31. Januar 2022.

Einreichung

Anmeldebogen und Datenträger sind unter dem Stichwort „Medienpreis des EPMV“ zu senden an:

Medienpreis EPMV
c/o DJV Landesverband
Schusterstraße 3
19055 Schwerin

E-Mail Medienpreis EPMV: epmvmedienpreis@gmail.com

Der EPMV hat das Recht, die zum Wettbewerb eingereichten Beiträge im Rahmen der Berichterstattung über die Preisverleihung unentgeltlich zu publizieren sowie auf den Internetseiten des Evangelischen Presseverbandes sowie dessen Social Media Angeboten zu verbreiten. Der EPMV kann diese Rechte auch Dritten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Medienpreis einräumen. Der oder die Einsendende versichert und garantiert, dass ihm/ihr hinsichtlich des eingereichten Materials sämtliche für die Nutzung erforderlichen Urheber- Leistungsschutz- und sonstige Rechte zustehen und er über die Rechte verfügen kann. Er stellt den EPMV von etwaigen Rechten Dritter frei.

Mit Anmeldung zum Medienpreis des Evangelischen Presseverbandes für Mecklenburg-Vorpommern werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

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 Jury

Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine vom EPMV berufen unabhängige Jury. Sie hat neun Mitglieder aus den Bereichen der kirchlichen Publizistik , des für Kirchenfragen zuständigen Fachministeriums, pröpstlichen Personen aus Mecklenburg oder Pommern mit Verbindung zum EPMV, Presseclub MV und Deutscher Journalistenverband DJV, jeweils eine/n Vertreter/in des öffentlich rechtlichen und privaten Rundfunks sowie des Leserbeirates der Kirchenzeitung.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung in Schwerin statt. Schirmherr ist Tilman Jeremias, Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche.