Medienpolitik will Zahl der Sender von ARD und ZDF deutlich begrenzen

Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat sich einstimmig auf den Entwurf eines Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. „Der Entwurf beinhaltet eine qualitative Stärkung des Auftrages und quantitativ eine erhebliche Begrenzung, insbesondere bei der Zahl der Angebote“, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit.

Geplant ist demnach, dass 20 Hörfunkkanäle und etwa die Hälfte der zehn TV-Spartensender wegfallen. Zum Teil seien in der Entwurfsfassung noch verschiedene Varianten enthalten, zu denen sich die Rundfunkkommission Feedback aus einer öffentlichen Anhörung erhoffe, hieß es. Die Freigabe für die Anhörungen solle durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erfolgen. Die Regierungschefs wollen sich am 26. September über die Reformpläne austauschen.

Das Thema der Sportrechte sei in der Rundfunkkommission ebenfalls beraten worden, teilte die Staatskanzlei mit. Dies gelte auch für die Frage, wie die „Angemessenheit“ der Ausgaben für Sportrechte sinnvoll bestimmt werden könne. Die Praxis in den öffentlich-rechtlichen Sendern sei hier unterschiedlich. Eine finale Entscheidung dazu werde nach Auswertung der Anhörung erfolgen.

Der Reformstaatsvertrag sei das Dach über dem Medienstaatsvertrag, den Staatsverträgen für ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, erläuterte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) im Netzwerk LinkedIn. „Weniger Hörfunkwellen, weniger Spartenkanäle, weniger Apps, dafür eine gemeinsame digitale Plattform, mehr Zusammenarbeit, effizientere Strukturen“ bedeuteten eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Diese Strukturreformen würden in der Zukunft zu Einsparungen führen, allerdings „nicht jetzt und unverzüglich“, erklärte Raab. Deshalb sei im neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgesehen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat anzuheben. Dies hatte die zuständige Finanzkommission KEF empfohlen, mehrere Länder hatten aber Widerstand gegen die Erhöhung angekündigt.