Medienaufsicht fordert schärfere Gesetze gegen Fake News

Social Bots, Fake-Accounts und gekaufte Likes: Das alles fördert Desinformation, sagt die Medienaufsicht. Handeln sei gefragt.

Die Medienaufsichten der Bundesländer schlagen einen Weg gegen Fake News vor (Symbolbild)
Die Medienaufsichten der Bundesländer schlagen einen Weg gegen Fake News vor (Symbolbild)Imago / Christian Ohde

Im Kampf gegen Desinformation im Netz fordern die Medienanstalten ein Verbot manipulativer Verbreitungstechniken. Social Bots, Fake-Accounts oder gekaufte Likes erzeugten künstliche Reichweiten, die zur Verbreitung von Desinformation massiv beitrügen, sagte Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). „Da meinen wir schon, dass wir ein Verbot anstreben könnten für diese Verbreitungstechniken, die nur dazu dienen, die Meinungsbildung zu beeinflussen durch Desinformation.“ Nötig sei eine verbindliche Regelung im Gesetz.

Das Thema Desinformation beschäftige die Medienaufsicht weiterhin stark, sagte Kreißig. „Wir sind hier noch nicht am Ende der Regulierung angekommen.“

Nach dem 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag können erstmals auch redaktionell gestaltete Online-Angebote, die geschäftsmäßig betrieben werden, von den Landesmedienanstalten reguliert werden. Dies gilt dann, wenn Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorliegen und sich das Angebot keiner Selbstkontrolleinrichtung wie beispielsweise dem Deutschen Presserat unterworfen hat.

Stufenplan angestrebt

Die Überprüfung der Sorgfaltspflichten löse das Problem der Desinformation nicht abschließend, sagte Kreißig. Die Medienanstalten plädierten daher für einen abgestuften regulatorischen Ansatz bestehend aus Transparenzvorschriften, Sorgfaltspflichten und einem Verbot manipulativer Verbreitungstechniken.

Der DLM-Vorsitzende erneuerte zudem die Kritik der Medienanstalten am European Media Freedom Act (EMFA). Dieser wolle unter anderem die Unabhängigkeit und Staatsferne der Aufsichtsbehörden regeln. „Aber er diskreditiert diesen Ansatz dadurch, dass die EU-Kommission am Ende doch letztentscheidend bleibt und damit auch die Hand auf das ganze System hat“, sagte Kreißig. Hier seien noch „gravierende Änderungen“ nötig.

Gemischte Bilanz

Mit dem EMFA will die EU-Kommission Redaktionen besser gegen politische Einflussnahme schützen und Medienpluralismus in der EU sichern. Der im September vorgelegte Vorschlag verbietet es beispielsweise Behörden, in redaktionelle Entscheidungen einzugreifen. Hintergrund sind Einschränkungen der Pressefreiheit, wie sie vor allem die Regierungen in Ungarn und Polen in den vergangenen Jahren durchgesetzt hatten.

Kreißig sagte, die Medienanstalten unterstützen die Beschwerde des Bundesrates bei der EU-Kommission über den Plan für den EMFA. Die Bundesländer argumentieren, dass eine Zentralisierung der Medienaufsicht auf europäischer Ebene über ein der Kommission zugeordnetes Gremium nach deutschem Verfassungsrecht nicht zulässig und nach Unionsrecht unverhältnismäßig sei.

Mit Blick auf die Durchsetzung des Trennungs- und Kennzeichnungsverbot für Werbung in Online-Medien zog der DLM-Vorsitzende eine gemischte Bilanz. Durch entsprechende Hinweisschreiben hätten die Medienanstalten viele Influencerinnen und Influencer inzwischen erfolgreich für die Kennzeichnungspflichten sensibilisiert. „Wir erleben jetzt Fälle, wo wir weiterhin hartnäckig Verstöße sehen“, fügte Kreißig jedoch hinzu. Daher sei die Medienaufsicht nun dazu übergegangen, Verfahren durchzuführen und Bußgelder zu verhängen. „Wer sehr viele Menschen erreicht, der trägt auch Verantwortung für seine Nutzerinnen und Nutzer und muss korrekt kennzeichnen“, mahnte der DLM-Präsident. Laut dem Medienstaatsvertrag muss Werbung klar erkennbar sein.