Medienanstalt weist Kritik der Rechnungsprüfer zurück

In Bayern ist ein Streit um die Höhe der Finanzierung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) entbrannt. Nach Meinung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) ist die bayerische Landesmedienanstalt seit vielen Jahren überfinanziert – und sollte sparen. Vor allem die „sehr hohen“ Gehälter der BLM-Führung stehen in der Kritik, aber auch der hohe Gesamtetat von rund 26 Millionen Euro jährlich. Die BLM wies die Kritik der obersten Rechnungsprüfer im Freistaat umgehend zurück. Sie sei teilweise „sachlich falsch“ oder „nicht plausibel“, teilte die BLM dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit.

Der ORH hatte laut Mitteilung vom Dienstag in einer „Beratenden Äußerung“ empfohlen, das bestehende Finanzierungssystem der BLM zu überdenken und die Aufgaben der Landesmedienanstalt zu überprüfen. Die Gehälter bei der BLM lägen sowohl im tariflichen und außertariflichen Bereich klar über denen des öffentlichen Dienstes. Das Gehalt des BLM-Präsidenten habe im Jahr 2020 bei 320.000 Euro gelegen – ein Plus von 36,8 Prozent im Vergleich zu 2015. Laut ORH sollte sich die BLM bei außertariflichen Gehältern an der Vergütung im öffentlichen Sektor orientieren, so wie es auch bei allen anderen Landesmedienanstalten der Fall sei.

Die Hauptertragsquelle der BLM sei der gesetzlich festgeschriebene Anteil von 1,89 Prozent des Rundfunkbeitrags, heißt es weiter. Die BLM sei die einzige Landesmedienanstalt, die diesen Anteil vollständig erhalte. Die Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent und die hohe Liquidität zeigten, dass die BLM strukturell überfinanziert sei. In anderen Bundesländern werde den Landesmedienanstalten entweder nur ein Prozentsatz des Anteils zugewiesen oder überschüssige Mittel müssten an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zurückfließen. Vergleichbare Regelungen braucht es nach Auffassung des ORH auch für die BLM.

Die BLM stellte klar, dass sie „nicht die einzige Landesmedienanstalt in Deutschland ohne Vorwegabzug ist“. Auch die Anstalten in Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland erhielten den vollen Satz. Auch sei es „sachlich falsch, die Bruttohöhe von Angestellten-Gehältern mit denen der Beamten-Besoldung zu vergleichen“, weil dabei die Pensionskosten völlig außen vor blieben. Würde sich die BLM wie gefordert an Löhnen der Leitungsebene des Bayerischen Rundfunks (BR) unterhalb der Intendanz orientieren, würden die BLM-Bereichsleitergehälter nicht sinken, sondern sie müssten sogar deutlich steigen.

Die BLM ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und neben dem Bayerischen Rundfunk (BR) der einzige Rundfunkveranstalter Bayerns. Der Bayerische Oberste Rechnungshof prüft per Gesetz die Haushalts- und Wirtschaftsführung und gibt die wesentlichen Ergebnisse an das Wissenschaftsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde, den Bayerischen Landtag und den BLM-Verwaltungsrat weiter. (00/3439/12.11.2024)