MDR soll säumige Rundfunkbeiträge selbst eintreiben
In Sachsen-Anhalt soll künftig der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren selbst vollstrecken. Bislang waren die Kommunen für diese Aufgabe verantwortlich. Das Landeskabinett habe am Dienstag eine entsprechende Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes auf den Weg gebracht, teilte die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg mit.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge habe sich bei einem Teil der Kommunen als personalwirtschaftliche und finanzielle Belastung erwiesen, hieß es zur Begründung. Daher sei mit der Änderung des Gesetzes eine Übertragung der Aufgaben der Vollstreckungsbehörde auf den MDR vorgesehen. Die bisherige Regelung existiert den Angaben zufolge seit 1994.
Der MDR soll demnach in den Katalog der zur Vollstreckung befugten Behörden aufgenommen werden, während die bislang zuständigen Kommunen von dieser Aufgabe entbunden werden. Damit solle der Sender die Möglichkeit erhalten, zukünftig rückständige Rundfunkbeiträge und -gebühren selbst zwangsweise durchzusetzen, hieß es. Dies könne mit eigenen besonders bestellten Bediensteten erfolgen, oder der MDR solle sich nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes der Gerichtsvollzieher bedienen können.
Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht werden und am 1. Januar 2026 in Kraft treten.