Markus Dröge zum Thema Inklusion

Von Bischof Markus Dröge

2009 ist Deutschland der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) beigetreten, die die universellen Menschenrechte konkret für Menschen mit Behinderungen umsetzt. Sie sollen ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft besitzen. Damit ist ein Kulturwechsel eingeläutet worden. Das Leitwort heißt jetzt nicht mehr Integration, sondern Inklusion. Das Inklusionskonzept geht nicht nur von einer Möglichkeit der Teilhabe, sondern von dem Recht der Teilhabe aus und schützt so die Schwächsten in unserer Gesellschaft vor würdelosen Diskussionen: Muss wirklich alles Notwendige getan werden, um ihnen eine völlig gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen? Inklusion beantwortet diese Frage mit einem ganz klaren Ja.

Inklusion bedeutet, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern“ (UN-BRK Artikel 24). Ziel ist ein gemeinsamer Unterricht, in dem die unterschiedlichen Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden. Die Frage der Aufnahme und Förderung von Menschen mit speziellen Bedürfnissen wird als Grundrecht verstanden. Und das kann ganz selbstverständlich eingefordert werden.

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