LWV rechnet für 2024 mit Mehrausgaben von 187 Millionen Euro

Rund 2,38 Milliarden Euro muss der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen im kommenden Jahr ausgeben, um seine Aufgaben zu erfüllen. Das sind 187,6 Millionen Euro mehr als 2023, wie der LWV in Kassel am Mittwoch mitteilte. Mit den Mehrausgaben steige auch die Verbandsumlage der hessischen Kreise und kreisfreien Städte, und zwar auf 1,8 Milliarden Euro (2023: 1,65 Milliarden Euro). Die Haushaltszahlen brachte Kämmerer Dieter Schütz zur Beratung in die Verbandsversammlung des LWV am Mittwoch ein.

Laut Schütz sind Tarif- und Fallzahlsteigerungen sowie ein höherer Unterstützungsbedarf von behinderten Menschen Hauptursachen für die Kostensteigerungen und werden es auch in Zukunft sein. Damit die Kommunen dennoch weiter handlungsfähig blieben, setze sich der LWV für zukünftige Lösungen mit Bund und Land ein. Der LWV wird von den hessischen Landkreisen und Städten getragen und soll die Teilhabe Behinderter an der Gesellschaft sicherstellen.

Der Löwenanteil des Budgets entfalle mit 82 Prozent (1,97 Milliarden Euro) auf die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, vor allem für Wohnungslose. Bei der Eingliederungshilfe gehe es hauptsächlich um die Unterstützung von Menschen in der eigenen Wohnung, in besonderen Wohnformen, Werkstätten, Tagesförderstätten und betrieblichen Beschäftigungsverhältnissen.

Neu im Haushaltsentwurf 2024 sind den Angaben zufolge die Kosten für Leistungsberechtigte des sogenannten 3. Lebensabschnitts, die bisher von den Landkreisen finanziert wurden. Laut LWV werden es im kommenden Jahr rund 920 Menschen sein, die im Rentenalter erstmals Eingliederungshilfe beantragen. Deren Unterstützung wird ab Januar vom LWV mit rund 15,2 Millionen Euro finanziert. Die Übertragung dieser Aufgabe sei deshalb sinnvoll, weil das Know-how der Eingliederungshilfe beim Verband vorhanden sei und Synergieeffekte genutzt werden könnten.

Darüber hinaus seien im Haushalt des kommenden Jahres rund 24,24 Millionen Euro für Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (unter anderem für Kriegs- und Gewaltopfer sowie Impfgeschädigte) vorgesehen. Rund 80,6 Millionen seien für schwerbehinderte Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber eingeplant.